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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 11 N 13.17   

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https://dejure.org/2020,14480
OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 11 N 13.17 (https://dejure.org/2020,14480)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2020 - 11 N 13.17 (https://dejure.org/2020,14480)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 11 N 13.17 (https://dejure.org/2020,14480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 1 AufenthG 2004, Art 41 Abs 1 EWGAbkTURZProt, Art 4 NiederlAbk TUR
    Visumsanspruch auf der Grundlage des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik; selbstständige Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 AufenthG, Art 41 Abs 1 ZP, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Visum; selbstständige Tätigkeit; Auseinandersetzung mit Urteil; technisch-kaufmänn. Befähigung; Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 11 N 13.17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rz. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 11 N 13.17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rz. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2020 - 24 L 792/20

    Türkische Staatsangehörige Selbstständige Erwerbstätigkeit Lebensunterhalt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 1 C 2.94 -, BVerwGE 97, 301-315, juris, Rn. 42; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2020 - OVG 11 N 13.17 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 22. Januar 2010 - 11 L 1052/09 -, juris, Rn. 28 und vom 14. Juni 2012 - 16 L 322/12 -, juris, Rn. 26.
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